Sklaverei bei den Römern
Der juristische Ausdruck für Sklaven war „sprechendes Inventar“. Und dementsprechend wurden Sklaven auch meist behandelt. In den städtischen Haushalten kamen sich Herr und Sklave allerdings auch näher. Sklave war noch lange nicht gleich Sklave. Auch Sklaven konnten relativ hohe Ämter bekleiden und sogar ihrerseits Sklaven besitzen. Demgegenüber gab es auch wahre Elendsgestalten auf den großen Landgütern, in den Minen, auf den Galeeren.
Frei werden konnte ein Sklave, indem er eine bestimmte Summe ansparte, mit der er sich loskaufen konnte, oder durch einen testamentarischen Gnadenakt des Besitzers oder durch eine Tat, die der Allgemeinheit nutzte.
Das waren aber Ausnahmen. Viele Sklaven versuchten zu fliehen und ihre Heimat zu erreichen. Die Chancen für eine erfolgreiche Flucht standen eins zu hundert, denn die Entflohenen wurden mit viel Entschlossenheit gejagt. Man setzte hohe Belohnungen aus, bestrafte Fluchthelfer auf das härteste, ließ überall Steckbriefe anschlagen, beauftragte berufsmäßige Kopfjäger mit der Aufspürung der Geflüchteten.
Ein wieder eingefangener Sklave musste mit grausamen Strafen rechnen: Er wurde ausgepeitscht, eine Nacht lang ans Kreuz gehängt, mit 20 Pfund schweren Ketten gefesselt, für den Rest seines Lebens auf die Galeere geschickt oder in die Getreidemühlen, versehen mit einem eisernen Halsband. Viele Flüchtige wurden auf der Stirn gebrandmarkt, womit sie als unzuverlässig gekennzeichnet waren.
Quelle:
Fischer-Fabian, S.: Die Ersten Deutschen – Über das rätselhafte Volk der Germanen; Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Bergisch-Gladbach, 2003