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 Gesellschaft/Familie/Familienrecht bei den Römern

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Amalia
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BeitragThema: Gesellschaft/Familie/Familienrecht bei den Römern   Gesellschaft/Familie/Familienrecht bei den Römern EmptyMi Dez 09, 2009 10:23 pm

Die römische Familie
Der Vater war unumstrittenes Oberhaupt der römischen Familie, er besaß absolute Macht über seine Kinder., sogar über deren Leben und Tod. Bis zum 3. Jahrhundert konnte er ein neugeborenes Kind an einem einsamen Berg oder auf einer öffentlichen Abfallhalte aussetzen. Von der römischen Frau erwartete man Häuslichkeit. Sie betreute Heim und Nachwuchs und widmete sich ihrer traditionellen Hauptbeschäftigung, dem Spinnen und Weben. Die ideale Gattin sollte freundlich, gefügig, treu und fruchtbar sein.

Die Töchter wurden mit 12 volljährig und heiratete im allgemeinen mit 14 oder 15 Jahren. Die Söhnen galten mit 14 als volljährig und waren bei ihrer Vermählung fünf bis zehn Jahre älter.


Hochzeit und Ehe bei den Römern
Geheiratet wurde eher aus praktischen als aus romantischen Gründen. Unter den Männern herrschte ein reger Wettbewerb um reiche Bräute, da diese für gewöhnlich eine üppige Mitgift in die Ehe einbrachten. Diese konnte zum Beispiel aus Geld, Bauernhöfen, Mietshäusern und Sklaven bestehen.

Bis etwa zum 1. Jahrhundert v. Chr. hatte der Mann fast unumschränkte Verfügungsgewalt über die Frau. Sie war auf das Haus beschränkt und ihrem Mann über alles, was sie tat, Rechenschaft schuldig. Später setzte sich eine Eheform durch, die als sine manu – ohne Gewalt – bezeichnet wurde. Eine Frau behielt ihren Familiennamen bei, wenn sie heiratete, und blieb unter der Gewalt des Vaters, anstatt unter die des Mannes zu gelangen. Sie konnte im Haushalt mitbestimmen, kontrollierte während der Abwesenheit ihres Mannes die Finanzen und beaufsichtigte die Kinder, bis diese in die Schule kamen. Es war ihr sogar gestattet, Bäder und öffentliche Spiele zu besuchen.

Um eine Ehe zu schließen, genügte das Zusammenleben eines Paares zusammen mit der Absicht, zusammen zu bleiben. Schriftliche Dokumente oder amtliche Bestätigung waren in der Regel nicht notwendig. Die Feier und gegebenenfalls die förmliche Zeremonie wurden vom Brautvater bezahlt.

Die Ehen der reichen römischen Bürger wurden häufig von den Familienangehörigen arrangiert.

Der Hochzeit ging in der Regel eine Verlobung voraus. Dabei überreichte der Bräutigam der Braut als Symbol der strengen ehelichen Tugend einen Ring, den diese dann am mittleren Finger der linken Hand trug. Es wurde ein Verlobungsvertrag aufgesetzt und der Tag der Hochzeit festgelegt. Freunde und Verwandte wurden dann zu der Feier eingeladen.

Römische Mädchen galten mit 12 Jahren als volljährig und heirateten im allgemeinen im Alter von 14 oder 15 Jahren. Die jungen Männer galten mit 14 als volljährig, waren bei ihrer Vermählung aber 5 – 10 Jahre älter als die Mädchen.

Am Tag der Hochzeit, die zweite Junihälfte galt hierbei als besonders günstige Zeit, kleideten die weiblichen Verwandten die Braut in eine gegürtete weiße Tunika und einen safrangelben Umhang. Ihr Haar teilten sie in sechs von Bändern gehaltene Flechten und bedeckten ihren Kopf mit einem hellroten Schleier und zogen ihr orangefarbene Halbschuhe an.

Wenn der Bräutigam im Haus des Brautvaters eintraf, opferte man den Göttern ein Schwein und ließ aus den Eingeweiden lesen. Die Brautleute reichten sich die rechten Hände und sprachen das Treuegelöbnis und anschließend fand ein Festessen statt. Wenn sich das Mahl dem Ende näherte, stahl der Bräutigam die Braut zum Schein aus den Armen ihrer Mutter und brachte sie in das Haus seiner Eltern, das im allgemeinen der zukünftige Wohnsitz des jungen Paares wurde. Begleitet wurde das Paar von einer Prozession aus Flötenspielern, Fackelträgern und den Gästen, die sangen, Nüsse unter den Leuten auf der Straße verteilten und lautstark derbe Witze erzählten. Diese Obszönitäten sollten das Brautpaar weniger glücklich erscheinen lassen, so daß böse Geister das Interesse verloren, ihnen zu schaden. Im Haus der Schwiegereltern angekommen, stellte die Braut Spindel und Rocken ab, die sie als Symbol ihrer neuen hausmütterlichen Verantwortung mitgebracht hatte, salbte die Tür mit Öl und schmückte sie mit Wollsträngen, bevor sie von Dienerinnen über die Schwelle getragen wurde.

Am nächsten Tag fand ein zweites Fest, dieses mal im Hause der Schwiegereltern, statt, bei dem die neuvermählte Frau am Altar der Familie des Gatten betete.

Der Ehebruch eines Mannes blieb ungestraft, während eine untreue Frau die Todesstrafe riskierte. Manchmal wurde die Frau sogar von Angehörigen ihrer eigenen Familie hingerichtet. Trotz solch harter Strafen, die allerdings immer mehr abgeschwächt wurden, war der Ehebruch spätestens im 1. Jahrhundert etwas alltägliches. Vermögendere Bürger vergnügten sich nach belieben mit Sklavinnen. Dieses Verhalten galt als völlig normal und gesetzlich, genauso wie der Besuch bei einer Prostituierten. Nur Affären mit Frauen aus der eigenen Gesellschaftsschicht hielt man für nicht tragbar.

Eine Scheidung war sehr einfach. Im 2. Jahrhundert v. Chr. genügten oft fadenscheinige Argumente des Mannes, um eine Scheidung zu erreichen. Im Lauf der Jahrhunderte verlor der Mann aber das Vorrecht, allein über die Scheidung zu befinden. Eine Trennung konnte nun vom Mann oder der Frau, selbst vom Familienoberhaupt eines Ehepartners, in die Wege geleitet werden. Es musste nur einer der Ehepartner die Scheidungsabsicht verkünden. Die Scheidungsgesetze des Augustus schrieben auch vor, daß die scheidungswillige Partei eine öffentliche Absichtserklärung vor sieben Zeugen abgab. Die Kinder blieben nach der Scheidung für gewöhnlich in der Obhut des Vaters. Nur bei der Ordnung der Besitzverhältnisse war das Gesetz gefragt. Zunächst wurde dem Mann die Mitgift der Gattin belassen, doch diese Regelung erlosch mit der Zeit. Es wurde üblich, die Aussteuer nach der Scheidung dem Vater der Frau zurückzugeben, es sei denn, man hatte diese des Ehebruchs für schuldig befunden. In diesem Fall durfte der Mann einen Teil der Mitgift behalten.

Kaiser Augustus erließ Gesetze, die Frauen zwangen, innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod ihres Mannes oder spätestens 18 Monate nach einer Scheidung wieder zu heiraten.


Geburt/frühe Kindheit bei den Römern
Empfängnisverhütung wurde durch Enthaltsamkeit, Amulette und die Einführung von Pfeffer, Olivenöl, Honig, dem Saft eines Baumes, Schwämmen oder Wollpfropfen in die Scheide versucht. Auch kannte man schon die Verwendung aus Kondomen aus Fischblasen.

Manche Frauen führten auch einen Schwangerschaftsabbruch durch heftige Bewegungen oder Arzneien herbei.

Die meisten Frauen entbanden zuhause mit Hilfe einer Hebamme. Dabei saß die Gebärende in einem Gebärstuhl, an dessen Armlehnen sie sich festhielt, während die Hebamme vor ihr hockte. Viele Frauen starben bei der Niederkunft oder an nachfolgend auftretenden Komplikationen.

Gleich nach der Geburt wurde das Neugeborene seinem Vater zu Füßen gelegt. Er entschied dann darüber, ob das Kind als Familienmitglied anerkannt wurde. Vor allem missgebildete Kinder oder Mädchen, wenn die Familie zu arm war, um sich eine Mitgift leisten zu können, wurden unter Umständen vom Vater nicht anerkannt und ausgesetzt. Entschloß sich der Vater, das Kind anzuerkennen, übernahm er die volle Verantwortung und auch die entsprechenden Rechte.

Das Neugeborene wurde von seiner Mutter – oder sehr oft auch von einer Sklavin – gestillt. Das Kind wurde in Windeln gewickelt.

Acht Tage nach der Geburt eines Mädchens oder neun Tage nach der Geburt eines Jungen erhielt das Kind seinen Namen und bekam eine Bulla, ein Amulett zur Abwehr böser Geister, das um seinen Hals gelegt wurde.

Nur etwa die Hälfte der Kinder erreichten das Pubertätsalter, denn die Säuglingssterblichkeit war sehr hoch. Auch Epidemien von Ruhr, Pocken oder Masern forderten viele Opfer.


Ausbildung und Erziehung bei den Römern
Bis zum Alter von etwa sieben Jahren wurden römische Kinder von ihren Eltern erzogen und unterrichtet. In vornehmeren Familien übernahmen dies auch ein Sklave, der als paedagogus bezeichnet wurde.

Die Kinder von ärmeren Familien begannen im Alter von sieben Jahren mit der Feldarbeit oder erlernten ein Handwerk. Wenn die Familie es sich aber leisten konnte, dann unterrichtete sie die Kinder zuhause oder schickte sie auf eine schulgeldpflichtige Elementarschule. Diese wurden von Jungen und Mädchen gleichermaßen besucht und dort beschränkte sich der Unterricht im allgemeinen auf Lesen, Schreiben und Arithmetik. Die Lehrer waren im allgemeinen streng und sparten nicht mit lautstarken Ermahnungen und Prügel.

Die Aufgabe der Schüler bestand darin, alle Buchstaben des Alphabets auswendig zu lernen, Sätze und Wörter zu wiederholen, die der Lehrer vorlas und alte Merksprüche zu kopieren. Geschrieben wurde mit einem Knochen- oder Holzgriffel auf eine Tonscherbe oder auf eine Holztafel mit Wachsüberzug.

Der Unterricht fand entweder in einem angemieteten Raum oder gar auf der Straße unter der Markise eines Ladens oder im Säulengang eines Mietshauses statt, wenn der Lehrer sich die Miete sparen wollte. Die Klasse war für gewöhnlich sehr groß, da der Lehrer nur einen kleinen Betrag pro Schüler erhielt.

Der Unterricht begann meist bei Tagesanbruch und endete gegen Mittag oder am frühen Nachmittag, so daß römische Kinder anschließend noch viel Zeit zum spielen hatten.

Mit etwa elf Jahren gingen die Kinder wohlhabender Eltern dann in die Schule eines grammaticus. Hier erlernten sie die Regeln griechischer und lateinischer Grammatik, lernten die berühmten Dichter und ihre Werke kennen, die sie Wort für Wort untersuchen und kommentieren mussten. Hierdurch erlangten sie auch Grundkenntnisse in der Astronomie, Musik, Geschichte, Naturwissenschaft und Philosophie.

Mit etwa 13 Jahren war die schulische Ausbildung der Mädchen abgeschlossen. Sie lernten nun alles über die Haushaltsführung. Denn mit 14 oder 15 heirateten sie und mussten dann in der Lage sein, einen eigenen Haushalt zu führen.
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