Die Marser - Römer gegen Germanen Archiv
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Die Marser - Römer gegen Germanen Archiv

Römer gegen Germanen.
 
StartseiteNeueste BilderAnmeldenLogin

 

 Gesellschaft/Familie/Familienrecht bei den Germanen

Nach unten 
AutorNachricht
Amalia
Admin
Amalia


Anzahl der Beiträge : 584
Anmeldedatum : 09.12.09

Gesellschaft/Familie/Familienrecht bei den Germanen Empty
BeitragThema: Gesellschaft/Familie/Familienrecht bei den Germanen   Gesellschaft/Familie/Familienrecht bei den Germanen EmptyMi Dez 09, 2009 10:30 pm

Gesellschaft


    [punkt]es gab Fürsten, die andere für sich arbeiten ließen und zum Vergnügen auf die Jagd gingen[/punkt]

    [punkt]Gastfreundschaft: Wurde sie gewährt, gehörte dazu die Schüssel mit Wasser und das Handtuch, der Platz am Feuer, das mit Bier gefüllte Trinkhorn, der Braten vom Spieß, wenn nötig, neue Kleidung. Die Feinde des Gastes waren in dem Moment, da er die Schwelle übertrat, auch die Feinde des Gastgebers. Wenn der Gast zum Abschied einen Wunsch äußert, ist es selbstverständlich, daß dieser Wunsch erfüllt wird. Andererseits scheut sich der Gastgeber nicht, eine Gegengabe zu verlangen. Über Geschenke freut man sich, ohne daß man sich deshalb irgendwie verpflichtet fühlt. Dies wurde nicht über Gebühr beansprucht. Was die Dauer des Aufenthaltes betraf, so handelte man nach dem alten Sprichwort, wonach Fische und Gäste nach drei Tagen anfangen zu stinken.[/punkt]

    [punkt]Als Junggeselle gilt man bei den Germanen nichts [/punkt]

    [punkt]Die Germanen waren keine Kriegerkaste, sie waren vor allem Bauern. Sie duldeten keine Tyrannen, Führer nur im Krieg.[/punkt]

    [punkt]Die jungen Männer schlossen sich gerne dem Gefolge eines Königs, Fürsten oder eines anderen einflussreichen Mannes an. Sie erwarteten, von ihrem Gefolgsherrn mit einem Pferd und einer Lanze ausgestattet zu werden. Als Sold galten der tägliche Umtrunk und bei Gelagen reichlichen (aber einfachen) Speisen. Im Kampf war es für einen Gefolgsherrn eine Schande, sich an Tapferkeit übertreffen zu lassen. Für die Gefolgschaft eine Schande, es ihrem Gefolgsherrn an Tapferkeit nicht gleichzutun. Die größte Schade war es, ohne den Gefolgsherrn aus der Schlacht zurückzukehren.[/punkt]



Kindheit der germanischen Mädchen

Die Mädchen wuchsen auf dem elterlichen Hof auf zusammen mit den Kindern der Sklaven, da wurde kein Unterschied gemacht. Sie spielten mit Puppen, Puppentöpfen, Puppentellern, Rasseln, Klappern usw. Bald wurden sie mit Handreichungen und Arbeiten beschäftigt, wie sie eben auf einem Bauernhof anfielen.

Die Frauen und Mädchen fertigten Schuhe aus Rinderhäuten, webten Kleider, Decken und Wäsche, formten das Tongeschirr, sorgten für die Vorratshaltung, bereiteten den Met, kochten und buken und brauten Bier. An den Gelagen allerdings durften sie nicht teilnehmen. Nur jungen Mädchen wurde es hin und wieder gestattet, den Recken die bis zum Rand gefüllten Trinkhörner zu reichen.

Im Sommer hüteten Jungen wie Mädchen das Vieh in den Auwäldern, im Winter verspannen die Mädchen den Flachs und die Schafwolle zu den dünnen Fäden, aus denen die Stoffe gewebt wurden. Dabei wurden Lieder gesungen, gegenseitig Gruselgeschichten erzählt, Märchen, Sagen, von den Heldentaten der Ahnen berichtet und über die Vorzüge und Nachteile der heiratsfähigen Männer gesprochen.

Da die Kinder zusammen mit den Erwachsenen auf der großen Bank längs der Feuerstätte schliefen und durch keine Wand von ihnen getrennt waren, gab es vermutlich kaum sexuelle Probleme. Die Mädchen badeten auch zusammen mit den jungen Männern in den Flüssen und machten laut Cäsar aus den Verschiedenheiten des Geschlechts kein Geheimnis.



Heirat bei den Germanen

Junge Leute verliebten sich ineinander wie zu allen Zeiten. Doch dies hatte keinen Einfluß auf die Wahl des Partners, manchmal hatten sich die zukünftigen Eheleute vorher noch nicht einmal gesehen. Die Eltern bestimmten, wer wen heiratete. Und in Verträgen wurde genau festgelegt, wie hoch der Brautpreis war. Die Zahlung erfolgte in Form von Kühen. Im Laufe der Zeit erhielt die „Kaufsumme“ den Charakter eines Geschenkes und konnte aus Rindern, Pferden Waffen oder Hausrat bestehen. Oft wurde ein Teil dieses Geschenkes dem jungen Paar mitgegeben zusammen mit der Aussteuer der Braut.

Es war auch möglich, die Braut zu entführen und sie so in die Ehe zu führen, wenn es auf andere Weise nicht möglich war. Doch damit wurden alle Brücken zur Familie abgebrochen, weswegen diese Art der Eheschließung selten gewesen sein dürfte.



Geburt/frühe Kindheit bei den Germanen

Die germanische Frau war praktisch durchgehend schwanger, solange sie fruchtbar war. Nach Schätzungen ereilte jede dritte germanische Mutter irgendwann der Tod im Kindbett. Empfängnisverhütung war verpönt, aber wohl bekannt. Ebenso bekannt, aber verpönt waren Praktiken, Fehlgeburten auf künstlichem Wege herbeizuführen.

Es kann davon ausgegangen werden, daß von drei Neugeborenen eines schon als Säugling starb, ein zweites als Kind und nur jedes dritte die Chance hatte, zum Erwachsenen heranzuwachsen und eine eigene Familie zu gründen. Kinder, die unerwünscht waren, wurden ausgesetzt. Ob ein Kind erwünscht war oder nicht, entschied der Vater. Das traf nicht nur missgebildete oder schwache Kinder, sondern vor allem auch die neugebornen Mädchen, wenn schon ein Mädchen in der Familie vorhanden war oder die Frau nur Mädchen und nicht die erwarteten Jungen geboren hatte.

Neugeborene Kinder wurden vor dem Vater auf den Boden gelegt. Erst wenn er das Kind vom Boden aufgenommen hatte, war es vor einer Aussetzung sicher. Aufhebung war gleichbedeutend mit Anerkennung. Bei manchen Stämmen trat dieser Zeitpunkt erst ein nach Empfang der ersten Nahrung.

Mit der Namensgebung flößte der Vater dem Kinde sozusagen die Seele ein, von diesem Zeitpunkt an war es ein Mitglied der Familie. Was an Kraft, Mut, Begeisterung, Wehrhaftigkeit und Glück in dem Namen steckte, das sollte in das neue Wesen eingehen.


Die Stellung der Frau bei den Germanen

Frauen besaßen weder Sitz noch Stimme im Thing, der Volksversammlung, die durften sich den Ehepartner nicht selbst wählen, sie waren nicht erbberechtigt, sie mussten sich dem Spruch des Mannes beugen, ob die von ihr geborenen Kinder aufgezogen oder ausgesetzt wurden. Die Frau konnte durch einen einseitigen Willensakt ihres Mannes verstoßen werden. Als Grund genügte eine „schimpfliche Verfehlung“, dessen Definierung dem Mann überlassen war. Ließ sie sich mit einem anderen Mann ein, wurde sie automatisch ehrlos. Der Mann dagegen durfte sich außerehelich sexuell betätigen.

Auch wenn dies das geltende Recht war, so waren die germanischen Frauen kaum so unterdrückt, wie es bei dieser Aufzählung erscheint. Tatsächlich waren die germanischen Frauen geachtet, selbständig und sogar eigenmächtig.


Sklaverei bei den Germanen

Man vermied es, mehr aus praktischen Gründen als aus Skrupel, gefangene Landsleute in Haus und Hof zu beschäftigen, da sie zu widerspenstig waren, um gute Arbeitskräfte abzugeben. Gallier bildeten das Gros der Unfreien, aber auch Angehörige slawischer Völker und Gefangene, die man unter den römischen Legionären machte. Für römische Gefangene versuchte man Lösegelder zu kassieren, das umso höher war, je vornehmer der Gefangene.


Quelle:
Fischer-Fabian, S.: Die Ersten Deutschen – Über das rätselhafte Volk der Germanen; Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Bergisch-Gladbach, 2003

Anmerkung: Dies ist noch eine Baustelle, es werden noch weitere Quellen durchgearbeitet.
Nach oben Nach unten
 
Gesellschaft/Familie/Familienrecht bei den Germanen
Nach oben 
Seite 1 von 1
 Ähnliche Themen
-
» Gesellschaft/Familie/Familienrecht bei den Römern
» Kampfweise der Germanen
» Rechtssprechung der Germanen
» Aussehen der Germanen
» Kleidung der Germanen

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Die Marser - Römer gegen Germanen Archiv :: Allgemein :: Regelwerk :: Geschichtlicher Hintergrund und roter Faden-
Gehe zu: